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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

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Worum geht es?

Dieser Text ist ein kommentierter Auszug eines Artikels der Online-Zeitschrift Telepolis im Februar 2001. Der Artikel befasst sich mit der Rechtslage um Musik-Sharingsysteme und wann solche Systeme (die übrigens für jede Art von urheberrechtlich geschütztem Material gelten) legal, zweifelhaft und definitiv illegal sind.

Ich bin jedoch kein Rechtsanwalt und dies ist definitiv KEIN Referenztext für irgendwelche rechtlichen Auseinandersetzungen, falls es mal soweit kommen sollte sollte man sich das Original zu Gemüte ziehen.

Musik-Tauschbörsen wie Napster und GNUtella sind nicht illegal

Sehr viele Internet-User benutzen diese Systeme um Musik herunterzuladen und sich "computertaugliche" Exemplare ihrer Lieblingsstücke zu besorgen. Ein langsam hervorkommender Trend ist ebenfalls das Verteilen von Filmen, seitdem die Bandbreite und Kompressionstechnologie sich soweit entgegengekommen sind, daß das mit einer handelsüblichen, bezahlbaren Standleitung sowohl zeitlich als auch finanziell machbar geworden ist.

Viele User sind jedoch der Meinung, daß diese Aktionen definitiv illegal sind, und das so zu pauschalisieren ist - wenigstens in Deutschland - einfach falsch.. Hier gelten andere Gesetze als in den USA, und hier ist es auch nicht möglich, daß eine Firma (nicht die Regierung, eine verdammte FIRMA - einfach ein Gesetz durchdrückt, was eindeutig der Verfassung widerspricht, um die eigenen Kunden möglichst gut ausnehmen zu können.

Das mag im einen daran liegen, daß unsere Politiker nicht von Firmen quasi "gekauft" werden können (u.a. weil sie ihren Wahlkampf nicht selbst finanzieren müssen). Ein anderer Grund ist vielleicht, daß das Deutsche Patentamt sich nicht selbst finanzieren muß (und damit jeden Scheiss patentiert, nur um kostendeckend zu arbeiten. Kostendeckend arbeiten ist IMHO nicht die primäre Aufgabe eines Patentamtes.

Die Grundsätze

(Telepolis) "Richtig ist an der allgemeinen Annahme, dass Urheber- und Leistungsschutzrechte ... einen Schutz davor gewähren, dass ... Werke ohne Erlaubnis über das Internet oder ein P2P-Netz angeboten und heruntergeladen und dann auf dem heimischen Rechner gespeichert oder auf eine CD gebrannt werden."

Dieses Gesetz gilt jedoch nur für "wirtschaftlich relevante", d.h. kommerzielle, Vervielfältigung. Den privaten Gebrauch, das Tauschen unter Freunden, usw. behandelt §53 Abs1 UrhG:

"... das Ausschließlichkeitsrecht der berechtigten Komponisten, Musiker und Plattenfirmen ist hier auf einen Vergütungsanspruch beschränkt. Dagegen entfällt das Recht, derartige Handlungen zu verbieten. Dies gilt zumindest solange, wie man seine Kopien nur selbst konsumiert oder diese allenfalls im Freundeskreis weitergibt."

Warum? Ganz einfach: weil privater Tausch sowieso nicht kontrolliarbar ist. Dafür gibt es die GEMA - Geräte- und Leermedienabgaben. Auf alle Leervideokassetten, Tonkassetten, Audio-DAT-Bänder und (einige) CD-Rs bezahlt man zusätzlich einen kleinen Obulus an die GEMA, die kippt das alles in einen Topf, rührt einmal kräftig um und verteilt das dann an die registrierten Urheber. Dieses System funktioniert - mir sind selbst Leute bekannt, die wegen einer öffentlichen Aufführung (NDR) ihrer Erzeugnisse plötzlich einen Scheck im Briefkasten hatten. (Natürlich ist das kein Lebensunterhalt, wenn die eigene Kunst nicht täglich aufgeführt wird, aber es ist etwas.)

Natürlich ist dieses System teilweise ungerecht, wer Videos kauft, um damit eigene Filme (z.B. Urlaubsvideos) aufzunehmen, müßte sich bei der GEMA registrieren und dann seine Filme öffentlich aufführen lassen, um die bezahlten GEMA-Gebühren wenigstens teilweise zurück zu bekommen. Aber die Alternative ist, die User so einzuschränken, daß nicht nur die privaten Vervielfältigungen (rechtlich - nicht technisch) unmöglich werden, sondern auch die normale Benutzung zu einer Katastrophe wird. Und damit wären wir bei DVDs, siehe unten.

Öffentliche nichtkommerzielle Aufführungen

Es gibt noch einen Absatz (§52 UrhG), der einem eine Freiheit mehr gewährt.

(Telepolis) "Nach § 52 UrhG entfällt die Pflicht, beim Berechtigten um Zustimmung zu ersuchen, wenn die öffentliche Wiedergabe von Werken im Rahmen einer Veranstaltung stattfindet, die keinen kommerziellen Zwecken des Veranstalters dient und an der jeder kostenlos teilnehmen kann."

Und hier wären wir bei Napster und GNUtella, denn:

"... Veranstalter in diesem Sinne ist derjenige, der die öffentliche Wiedergabe der Werke steuert und beeinflusst, der diese also inszeniert. Dies ist bei Napster und Gnutella derjenige, der auf seinem privaten Rechner Musik zum Download anbietet. ... ist es im übrigen auch erlaubt, nach obigen Ausführungen zulässigerweise hergestellte Privatkopien,zum Download bereitzuhalten, obwohl diese dann die Privatsphäre verlassen."

Dies gilt zwar nur für Aufführungen (d.h. Filme, Musikstücke, etc.) die nicht generell von der öffentlichen Aufführung ausgeschlossen wurden (z.B. die ersten Strophen des Deutschlandliedes...), aber das ist ja für die gängigen Angebote auf Napster & Co der Fall.

Schlussfolgerung

Filesharing a la Napster ist zwar erlaubt, aber nicht umsonst.

Denn über die GEMA-Gebühren zahlen wir dafür, daß wir im privaten Umfeld Musik, Filme und andere Medien kopieren können. Ein privater FTP-Server mit lauter MP3s und DivX-Filmen im lokalen Netzwerk ist also prinzipiell nichts anderes als ein privates Videoarchiv, aus dem sich Freunde und Bekannte bedienen und kopieren können und dürfen.

Diejenigen, die sich die Kopien herstellen, müssen nur dafür sorgen, daß sie es auf Medien tun, für die eine GEMA-Gebühr verrichtet wurde - d.h. die richtigen CD-Rohline kaufen, bzw. halt Videokassetten oder andere Medien. Für Festplatten und sogar für als Video/Multimediaplattform angebotene Komplett-PCs ist ebenfalls eine GEMA-Abgabe geplant bzw. schon durchgesetzt, so daß sich da auch keiner sorgen muß.

DVDs - die Mafia der Unterhaltungsindustrie

Hier sind einge Links zu der Bewegung, die die Industrie in den USA gerade versucht zu vervollständingen. Gesetze wie das DMCA und das UCITA und der Home Recording Act wurden "finanziert", weil die Musikindustrie zu doof ist, die neuen Medien - i.e. primär das Internet - zu NUTZEN, und sie lieber kaputtmachen.

Das Motto, was die Musik- und Mediengiganten verfolgen ist in etwa:

"Lieber zerstören wir eine gute Technologie und verkrüppeln damit effektiv den Markt und die Freiheit der Anwender, als daß wir uns womöglich noch mit dieser Technologie auseinandersetzen müßten, um sie selber gewinnbringend einzusetzen."

Mit anderen Worten: Wenn die Musikindustrie selber Server ins Internet stellen würde, wo man sich mit niedrigem Aufwand für kleines Geld Musik ohne wahnsinnige Einschränkungen runterladen könnte, und das mit ihrer Macht vernünftig vermarkten würde - dann würden Systeme wie Napster wahrscheinlich relativ schnell verschwinden.

Links

www.toad.com/gnu/whatswrong.de.html
www.openp2p.com/pub/a/p2p/2001/01/30/lessig.html
slashdot.org/yro/00/06/08/0647212.shtml

Zuletzt geändert am: 17.05.2005 15:59
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