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[JB] Computer / Allgemein / Unsinnige Lizenzen ![]() |
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Computer: (D) Unwirksame und unsinnige, alltägliche LizenzbedingungenCredits: veit@simi.gmd.de (Holger Veit)Stand: September 1999 >> Kopieren ist laut den europäischen, ins deutsche Urheberrecht >> eingegangenen Bestimmungen nur beschränkt zulässig (Backups nur soweit >> notwendig), Decompilieren (was immer das ist) fast gar nicht. "Notwendig" ist ein Backup grundsaetzlich immer, durch seine Definition, Daten gegen Verlust zu schuetzen. Auch CD-ROMs als "Original"-Datentraeger sind nicht unendlich haltbar; es reicht schon ein Kratzer. > Das heisst, dass wenn ich ein Programm kaufe und installiere, gebe ich > Freiheiten auf meiner Festplatte auf? Ich darf mir nicht mehr den > Inhalt von beliebigen Sektoren anschauen? So weit sind wir also schon? Das ist die Hoffnung der Urheberrechtsmafia. Es ist ja bereits jetzt, wenn man dem Lizenzschrott, der von Amiland rueberschwappt, glaubt, ein massives Aergernis, dass Anwender ueberhaupt fuer die Knete, die sie rueberwachsen lassen, auch noch erwarten, dass sie die Software allein "ausfuehren" koennten. Es ist fuerchterlich, dass man zum Ausfuehren einer Software bereits eine Kopie im Memory machen muss. Wie toll waere es doch, wenn jeder an die Softwarefirmen einen Teil (am besten alles) seines Geldes ueberweist, und dafuer keine Gegenleistung bekaeme. > Nur gut, dass ich keine dieser "kommerziellen Software" auf den > Platten habe. Und selbst wenn: eine schoene Analogie ist, ein Programm als eine sehr lange Dualzahl zu betrachten. Man will Dir verbieten, bestimmte natuerliche Zahlen anzusehen und die Benutzung solcher Zahlen einzuschraenken. *) Demnaechst lasse ich mir die Zahl '1' urheberrechtlich schuetzen und mahne jeden kosten- pflichtig ab, der die Zahl ohne meine Erlaubnis verwendet. *) Du duerftest sogar noch nicht mal ueberpruefen, ob in dieser Zahl xxxx etwa Deine eigene (!) kuerzere Zahl yy enthalten ist, um abzuschaetzen, ob vielleicht der Besitzer von xxxx Dich beklaut hat, oder ob da die NSA oder jemand anderes vielleicht ihre Zahl zzz unzulaessigerweise versteckt hat. Wenn man es noch weitertreibt, dann erhebt die Firma nicht nur Anspruch auf xxxx, sondern auf eine riesige Klasse von Zahlen, welche "aehnlich" sind zu der erwaehnten xxxx. Das ist z.B. bei Analogkopien von CDs der Fall, die dann wieder auf eine eigene CD gebrannt werden. Mit Rauschen und Veraenderung des Dynamikbereiches koennten dann tatsaechlich alle Teilworte der Zahl unterschiedlich sein und trotzdem waere es ein Urheberrechtsverstoss. Die Definition der Aehnlichkeit liegt in der Hand des Urhebers, was jegliche Willkuer erlaubt. Man hat sogar mit Erfolg versucht, die Menge der Zahlen im eigenen Besitz durch Abstraktion enorm zu erhoehen: man braucht gar nicht eine Aehnlichkeitsrelation zu definieren, sondern spezifiziert einen paten- tierbaren "Algorithmus", der in der Lage ist, beliebige Zahlen dem Besitz einzuverleiben. Praktischerweise abstrahiert ein Algorithmus die Implemen- tierung - auf einer geeigneten Hardware reicht etwa die Angabe der Zahl '1' aus, um etwa den LZW-Algorithmus fuer GIF-Kompression auszufuehren. Damit ist jeglicher Manipulation Tuer und Tor geoeffnet, vorausgesetzt, man nutzt das Urheberrecht mal wirklich konsequent aus. Letzteres zeigt, dass die Semantik der Zahl kontrolliert ist: ein Teil einer solchen geschuetzten Zahl (es ist ja auch gleich jedes Subset urheberrechtlich geschuetzt!) koennte, als Maschinenprogramm fuer einen anderen Prozessor bereits laengst eine sinnvolle Funktion haben; dennoch erhebt man Anspruch darauf, dass sich der eigene Besitz auch auf frueher bekannte Zahlen erstreckt. Und, s.o., man will es Dir verbieten, solche aelteren Ansprueche geltend zu machen. Damit schliesst sich der Kreis der Absurditaet des Urheberrechts, angewandt auf Zahlen (Software). Holger P.S. Ungeklaert ist noch die Frage, ob \pi tatsaechlich eine
Babel-Bibliothek ist; wenn ja, reicht es aus, diese Zahl schuetzen zu
lassen (es wird sich doch wohl in Amiland, wo man den Wert mal auf 3
festlegen wollte, noch irgenein schwachsinniger Hinterweltlerrichter
finden, der daraus einen Case macht und zu eigenen Gunsten entscheidet. Und
dann darf die grosse Abzocke losgehen. Zu nichts anderem ist das
Urheberrecht pervertiert.
Zuletzt geändert am: 10.06.2003 21:31
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